WISSENSWERTES – auf einen Blick

ALLE BEHANDLUNGEN IN DER PHYSIOTHERAPIE WEST SIND VERORDNUNGSPFLICHTIG

Liebe Patientinnen und Patienten,

Sie benötigen für alle Behandlungen, die Sie bei uns in Anspruch nehmen, eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von Ihrer behandelnden Haus- oder Facharztpraxis. Auf der Verordnung müssen sich folgende Informationen befinden: Ihre persönlichen Daten, die Anzahl der Behandlungseinheiten, die Art der verordneten Behandlung sowie den Namen des Institutes oder der Therapeutin, bei der Sie die Behandlung durchführen lassen möchten. Sie brauchen nicht jede Behandlung extra zu bezahlen. Nach Abschluss der verordneten Therapie erhalten Sie eine Honorarnote über die Gesamtkosten. Diese ist innerhalb von 14 Tagen per Erlagschein an uns zu überweisen. Im Falle eines Zahlungsverzugs behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen.

BEI CHEFÄRZTLICHER BEWILLIGUNG TEILERSTATTUNG DER KOSTEN (SVS)

Um von Ihrer Krankenversicherung einen Teil der Behandlungskosten zurückerstattet zu bekommen, benötigen Sie bei der SVS eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung. Diese erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Nach Abschluss aller Behandlungen können Sie unsere Honorarnote mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Alle anderen Krankenversicherungen verlangen derzeit keine Bewilligung.

Ihre Mithilfe ist wichtig für den Behandlungserfolg

Wichtig für uns: Bitte bringen Sie zum ersten Termin alle relevanten Befunde mit. Beim Erstgespräch erfolgt eine genaue Durchsicht aller Befunde, um die Therapie gezielt auf Ihre Beschwerden abstimmen zu können. Bei Bedarf nehmen wir selbst auch Kontakt mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt auf. Selbstverständlich unterliegen alle persönlichen Informationen der Schweigepflicht!

Alle therapeutischen Maßnahmen werden aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung von uns dokumentiert. Die Unterlagen werden zehn Jahre bei uns aufbewahrt.
Wenn Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich, spätestens jedoch werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Ansonsten behalten wir uns das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin zu verrechnen. Diese Kosten übernimmt Ihr Krankenversicherungsträger jedoch nicht!

Wichtig für Sie: Unser Ziel ist es, den bestmöglichen Behandlungserfolg zu erreichen. Dieser hängt jedoch auch wesentlich von Ihrer Mithilfe ab. Wir bitten Sie deshalb, von uns gezeigte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

+43 5412 62371

info@physiotherapie-west.at

Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße 24
6460 Imst

Impressum / Datenschutz

Gehostet mit 100 % Ökostrom von all-inkl.com

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